Die Schweizer Versicherungsbranche hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Verbesserung der Beratungsqualität und des Verbraucherschutzes unternommen. Am 18. März 2024 wurden Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern eingereicht, um sie bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zur Anerkennung zu bringen.
Die Initiative zur Festlegung dieser Mindeststandards wurde von einem breiten Konsens innerhalb der Branche getragen. Sie entspringt auch einer regulatorischen Anforderung im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das darauf abzielt sicherzustellen, dass alle Versicherungsvermittler über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben professionell und zum Schutz der Versicherten wahrnehmen zu können.
Die Mindeststandards umfassen ein System von Zulassungsprüfungen und regelmäßigen Rezertifizierungen. Jeder, der Versicherungsverträge anbietet oder abschließt, muss eine Zulassungsprüfung bestehen, die je nach Tätigkeitsprofil unterschiedliche Schwerpunkte hat, sei es Allbranche, Nicht-Leben, Leben oder Krankenzusatzversicherungen. Zusätzlich zu den Zulassungsprüfungen müssen alle zwei Jahre Fachkenntnisse mittels eines Online-Checks aktualisiert und nachgewiesen werden.
Es ist anzumerken, dass die Qualifikationsprofile für diese Prüfungen den eidgenössischen Standards entsprechen und in enger Zusammenarbeit mit der FINMA und den Branchenakteuren entwickelt wurden. Dies wird dazu beitragen, praxisnahes, professionelles und verantwortungsvolles Handeln bei der Kundenbetreuung zu fördern.
Mathias Zingg, Präsident des Berufsbildungsverbands der Versicherungswirtschaft (VBV), betont die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung dieser Standards. Er ist zuversichtlich, dass diese Lösung das Vertrauen rechtfertigt, das der Gesetzgeber in die Versicherungswirtschaft setzt.
Die Einführung dieser Mindeststandards betrifft eine große Anzahl von Berufsleuten in der Versicherungsbranche. Über 10.000 ungebundene und gebundene Versicherungsvermittler sorgen derzeit für die moderne Risikoabsicherung von privaten Haushalten und Unternehmen.
Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses durch die FINMA werden diese Mindeststandards für alle Versicherungsvermittler verbindlich sein, unabhängig von Verbandsmitgliedschaften oder freiwilligen Selbstregulierungen. Die Veröffentlichung der genehmigten Mindeststandards wird voraussichtlich im Juli oder August 2024 erwartet.
Es ist zu beachten, dass die bisherigen Prüfungen für Versicherungsvermittler voraussichtlich noch bis Mitte 2025 angeboten werden, bevor sie durch die neuen Prüfungen gemäß den Mindeststandards ersetzt werden. In Zukunft werden auch Mitarbeiter mit bestimmten Innendienstfunktionen entsprechende Prüfungen absolvieren müssen, was zu einer Zunahme der Anzahl der Absolventen führen wird.
Die Einführung dieser Mindeststandards markiert einen wichtigen Schritt für die Schweizer Versicherungsbranche hin zu einer verbesserten Qualität der Beratung und einem höheren Schutz der Verbraucher.
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