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Abstimmungen am 3. März 2024: Zwei Initiativen zur Altersvorsorge stehen zur Entscheidung

Am 3. März 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge abstimmen. Die erste Initiative, mit dem Titel "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)", wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt. Diese Initiative fordert die Einführung einer 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner.



Die Befürworter

Die Befürworter der Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) legen ihre Argumente für die Einführung einer 13. AHV-Rente dar. Die zentrale Motivation für diese Initiative liegt in der zunehmenden Belastung der Rentnerinnen und Rentner durch steigende Lebenshaltungskosten, insbesondere Mieten und Krankenkassenprämien.


Die Initianten betonen, dass die 13. AHV-Rente eine notwendige und gerechte Maßnahme ist, um die Lebenssituation der Rentnerinnen und Rentner zu verbessern. Sie unterstreichen die Bedeutung der AHV als soziale Absicherung, von der alle in der Schweiz lebenden Menschen profitieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen gemeinsam die Kosten, und die AHV zeichnet sich durch stabile und niedrige Kosten aus, ohne Beteiligung von Banken, Vermittlern oder Aktionären

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Die steigenden Preise und Krankenkassenprämien werden als Hauptgründe für die Einführung der 13. AHV-Rente genannt. Die Initianten argumentieren, dass die Teuerung und höhere Gesundheitskosten die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner verringert haben. Insbesondere Frauen, die überdurchschnittlich von niedrigeren Renten betroffen sind, würden durch eine 13. AHV-Rente unterstützt, da sie die unbezahlte Betreuungsarbeit anerkennen würde.


Die finanzielle Machbarkeit der 13. AHV-Rente wird von den Befürwortern betont. Trotz prognostizierter Defizite in der Vergangenheit weisen sie darauf hin, dass die AHV momentan finanziell stabil ist, mit Rekordreserven von 50 Milliarden Franken und einem erwarteten Überschuss von 3.5 Milliarden Franken im Jahr 2026. Die Initianten schlagen vor, die Kosten der 13. AHV-Rente durch einen zusätzlichen Lohnbeitrag von 0.4% zu finanzieren, was ihrer Meinung nach tragbar ist.


Die Initianten argumentieren auch, dass die Pensionskassenrenten in den letzten Jahren abgenommen haben, was zu einem realen Verlust für die Rentnerinnen und Rentner führt. Sie betonen, dass die 13. AHV-Rente allen Rentnern zugutekommen würde, unabhängig von individuellen Finanzierungsplänen oder persönlichem Einkommen.


Der Bundesrat lehnt ab

Der Bundesrat hat die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" abgelehnt. In seiner Botschaft an das Parlament vom 25. Mai 2022 betont er finanzielle Einschränkungen und sieht keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Rente. Der bestehende Mechanismus zur Anpassung der AHV-Renten an Löhne und Preise führt dazu, dass die AHV-Renten im Laufe der Zeit einen kleineren Teil des früheren Einkommens ersetzen. Die Annahme der Initiative würde zu Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Franken im Jahr 2032 führen und die finanzielle Situation der AHV weiter verschlechtern.


Der Bundesrat argumentiert, dass die vorgeschlagene 13. AHV-Altersrente Ungerechtigkeiten verursachen würde, da nicht alle Rentnerinnen und Rentner davon profitieren würden, und auch die Unterschiede bei den Ergänzungsleistungen problematisch seien. Er setzt stattdessen auf laufende Reformen, wie die AHV 21, um die Finanzierung der AHV und ihrer Leistungen für die nächsten zehn Jahre zu sichern. Die Reform beinhaltet die Vereinheitlichung des Rentenalters auf 65 Jahre, Ausgleichsmaßnahmen für Frauen kurz vor der Pensionierung und eine Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand.


Der Bundesrat schlägt vor, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und betont die gezielte Verbesserung der Altersvorsorge für Versicherte mit niedrigerem Einkommen durch laufende Reformen, anstatt einer teuren Ausweitung für alle.


Eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge

Eine weitere Initiative auf dem Abstimmungszettel ist die "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" der Jungfreisinnigen. Diese Initiative sieht vor, das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. In einem ersten Schritt soll das Rentenalter auf 66 Jahre erhöht werden, und anschließend soll es monatlich um 0,8 Monate pro zusätzlichem Lebensjahr steigen.


Das Initiativkomitee betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme zur Finanzierung und langfristigen Sicherung der AHV. Sie argumentieren, dass ohne eine Reform die Altersvorsorge vor dem Konkurs stehen könnte. Die Initiative könnte auch dazu beitragen, den Schweizer Arbeitsmarkt mit mehr Fachkräften zu versorgen und gleichzeitig die Zuwanderung zu bremsen.


Das Nein-Komitee hingegen sieht die Renteninitiative als ungeeignet für die Reform der Altersvorsorge an. Sie kritisieren einen in der Verfassung verankerten Automatismus, der Renten und Lebenserwartung verknüpft, als zu starr. Andere Faktoren wie der Arbeitsmarkt oder der Gesundheitszustand der Menschen müssten ihrer Meinung nach ebenfalls berücksichtigt werden.


Neue Transparenzvorgaben

Es ist erwähnenswert, dass die bevorstehende Volksabstimmung die erste ist, bei der neue Transparenzvorgaben gelten. Politische Akteure müssen erstmals Kampagnenbudgets ab 50'000 Franken und Absenderinnen und Absender von Zuwendungen ab 15'000 Franken mit Namen offenlegen.


Insgesamt präsentieren die beiden Volksinitiativen zur Altersvorsorge unterschiedliche Ansätze, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit den steigenden Lebenshaltungskosten und der finanziellen Stabilität der AHV anzugehen. Während die erste Initiative, unterstützt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, die Einführung einer 13. AHV-Rente vorschlägt, wird sie vom Bundesrat abgelehnt, der auf laufende Reformen setzt, um die finanzielle Situation der AHV zu verbessern.


Die zweite Initiative, "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" der Jungfreisinnigen, setzt auf die Kopplung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung. Dieser Ansatz stößt jedoch auf Kritik, da er als zu starr angesehen wird und andere Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt.


Die bevorstehende Volksabstimmung ist nicht nur durch die verschiedenen Standpunkte geprägt, sondern auch durch neue Transparenzvorgaben, die eine Offenlegung von Kampagnenbudgets und Absendern von Zuwendungen erfordern. Dieser Schritt hin zu mehr Transparenz in politischen Kampagnen ist bedeutend und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine informierte Entscheidungsfindung.


Die Schweizer Bevölkerung steht vor der Aufgabe, eine Balance zwischen der Sicherung der Altersvorsorge und der finanziellen Stabilität der AHV zu finden. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung wird die Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge in der Schweiz weitergehen, und es wird entscheidend sein, Lösungen zu finden, die sowohl gerecht als auch nachhaltig sind.

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