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Die Neuerungen in der Säule 3a und ihre finanziellen Implikationen

Wir beleuchten die jüngsten Ankündigungen des Bundesrats bezüglich der Säule 3a und deren potenzielle Auswirkungen auf die individuelle Selbstvorsorge.



Am 22. November 2023 hat der Bundesrat Änderungen an der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe zu schließen, insbesondere für diejenigen, die in bestimmten Jahren keine oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen konnten.

 

Die Einführung dieser neuen Bestimmungen ist das Ergebnis der Umsetzung der Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin, die darauf abzielt, Einkäufe in die Säule 3a zu ermöglichen und somit die individuelle Selbstvorsorge zu stärken. Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen können Beitragslücken bis zu 10 Jahre rückwirkend durch steuerabzugsfähige Einkäufe geschlossen werden.

 

Die vorgeschlagenen Regelungen sehen vor, dass ein Einkauf in die Säule 3a jährlich zusätzlich zum ordentlichen Beitrag, dem sogenannten "kleinen Beitrag", zulässig ist. Dies stellt eine willkommene Möglichkeit für Personen dar, die nicht die maximal zulässigen Beiträge eingezahlt haben, ihre individuelle Selbstvorsorge zu stärken. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Einkauf nur möglich ist, wenn im betreffenden Jahr der ordentliche Jahresbeitrag vollständig entrichtet wurde.

 

Die finanziellen Auswirkungen dieser Neuerungen sind ebenfalls von Belang. Nach groben Schätzungen könnten jährliche Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken zu erwarten sein, wovon 21,2% auf die Kantone und 78,8% auf den Bund entfallen. Bei den Einkommensteuern der Kantone und Gemeinden wird mit Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Millionen Franken pro Jahr gerechnet.

 

Diese finanziellen Auswirkungen sind in erster Linie auf Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von über 100'000 Franken pro Jahr zugeschnitten. Die Tatsache, dass rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge beanspruchen, unterstreicht die Relevanz dieser Neuerungen für eine breite Bevölkerungsschicht.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass die geplanten Änderungen in der Säule 3a eine positive Entwicklung für die individuelle finanzielle Vorsorge darstellen. Die Möglichkeit, Beitragslücken nachträglich zu schließen, bietet den Bürgern eine zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Altersvorsorge und trägt zur Stärkung der finanziellen Sicherheit im Alter bei. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Vernehmlassung verläuft und inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen in der Praxis umgesetzt werden können.

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